Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36221
OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,36221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht